#13 Digitale Signatur
Shownotes
Mehr Komfort und Sicherheit. Zwei Begriffe, welche die Digitalisierung prägen. Unsere Arbeitswelt wird durch den Einsatz moderner Technik noch effizienter, schneller und flexibler. Kurzum: Das Büro der Zukunft erleichtert unser Leben. Eines der wohl besten Beispiele dafür ist die elektronische Signatur.
Eigentlich ist das Unterzeichnen von Dokumenten in Papierform inzwischen ein fast schon in die Jahre gekommener Akt. Schließlich wickelt sich unsere Kommunikation, geschäftlich sowie privat, schon längere Zeit über Online-Kanäle ab. Da ist es nur konsequent, wenn auch Unterschriften digital getätigt werden. Der positive Effekt: Mit der elektronischen Signatur können Unternehmen ihren Schriftverkehr mit Kunden oder Partnern schnell und unkompliziert digitalisieren. Geschäftsprozesse werden beschleunigt und sogar besser abgesichert.
Die rechtliche Basis Ist die Technologie sicher? Die Antwort lautet klar ja! Darüber hinaus ist sie ausgesprochen einfach einzuführen. Die rechtliche Basis für die elektronische Signatur bildet die europäische eIDAS-Verordnung („elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“). Diese besagt, dass die Rechtsgültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur jener einer handschriftlichen Unterschrift entspricht. Eine auf digitalem Wege erstellte Signatur ist in ganz Europa anerkannt, standardisiert und rechtsgültig.
Der Nutzen Die E-Signatur bringt vor allem einen Kosten- und Zeitvorteil. Anwender sparen mit einem elektronisch unterzeichneten Dokument durchschnittlich 33,50 Euro gegenüber Papierdokumenten. 85 Prozent der elektronischen Transaktionen werden außerdem innerhalb eines Tages abgeschlossen, 53 Prozent sogar innerhalb von 15 Minuten. Nicht zu vergessen: In aller Regel erhalten die Unterzeichner ihre Dokumente direkt auf ihren Rechner - als Link und in allen gebräuchlichen Formaten.
Einfache elektronische Signatur Darunter werden Daten in elektronischer Form verstanden, denen andere elektronische Daten beigefügt sind. Diese verwendet der Unterzeichner als Signatur. Beispiel hierfür ist eine E-Mail Signatur, welche den Absender ausweist. Sie erfüllt somit im engeren Sinne den gleichen Zweck wie eine Unterschrift per Hand. Bereits die einfache Form ist in der Regel rechtlich verbindlich, vorausgesetzt beide Parteien halten dies in Form einer Klausel fest.
Fortgeschrittene elektronische Signatur Die Anforderungen für eine fortgeschrittene Signatur sind höher. Sie wird mit einem einmaligen Signaturschlüssel erstellt und ist daher dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet. Dadurch kann überprüft werden, ob eine Nachricht nachträglich verändert worden ist. In der Regel bietet diese Form der Signatur Sicherheit für elektronische Transaktionen. Die Integrität des signierten Inhalts wird also dadurch garantiert.
Qualifizierte elektronische Signatur Hierbei handelt es sich um die Signatur mit höchster Sicherheitsstufe. Sie wird nur von sogenannten zertifizierten „Signaturenerstellungseinheiten“ erzeugt. Meistens wird diese in Form eines Zertifikats ausgestellt. Um dieses zu bekommen, muss der Unterzeichner eindeutig seine Identität nachweisen können. Der entscheidende Faktor hierbei ist: Ein Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert wurde, ist in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtlich bindend.
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