Knapp 10 Jahre ist es nunmehr her, dass ein Steuerreformgesetz mit einer Registrierkassenpflicht grundlegende Änderungen für Unternehmer, was die Erfassung von Barumsätzen betrifft, gebracht hat.
Wer sich nun einen alten Greißlertresen mit einer eisernen Registrierkasse samt Handkurbel vorstellt, der sei beruhigt. Wir sind im 21. Jahrhundert angekommen. Deshalb geht es
hier im Kern um ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das schon in Form eines Tablets mit Belegdrucker alle Zwecke erfüllen kann.
Fidas Steuerberater Jörg Atzlinger gibt Infos und Tipps.