#17 Wie werden Kryptowährungen besteuert?

Shownotes

Wir machen bei der fidas ja viele Erst- und Jungunternehmerberatungen und seit einem Jahr haben fast 80 % der Erstberatungen und Jungunternehmerberatungen mit Krypto zu tun. Deshalb haben wir dazu ein eigenes „Krypto-Team“ geschaffen.

Unser Krypto-Team hat ein Budget zum Kauf von Krypto-Assets erhalten, damit wir uns nicht nur auf der Beratungsseite auskennen, sondern damit wir wirklich nachvollziehen können, wie der digitale Kauf und Verkauf passiert.

Zurückzukommen auf die Frage: Ja, Krypto wird rückwirkend besteuert und das ist durchaus umstritten. Angeschaffte Krypto-Assets werden ab 28. Februar 2021 mit 27,5 Prozent besteuert. Ausgenommen sind somit Altbestände, also erworbene Krypto-Assets bis Ende Februar 2021. Nur vor dem 28. Februar 2021 angeschaffte Coins und Tokens sind Altvermögen und bleiben wie bisher nach einem Jahr Behaltedauer beim Verkauf steuerfrei.

Das heißt, dass Bitcoin, Ethereum und Co. in Zukunft wie Aktien besteuert werden. Eine Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % soll dann unabhängig von der Behaltedauer entfallen.

Diese neue Besteuerung soll mit 1. März 2022 in Kraft treten.

Klingt ja alles echt kryptisch. Kannst Du nochmal genauer erklären, wie das aktuell aussieht?

Momentan gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen. Bisher war es so, dass man Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkaufen konnte. So wie Gold. War die Behaltefrist kürzer, so musste man jedoch den etwaigen Gewinn in der Einkommensteuererklärung angeben und das wurde damit leider mit dem progressiven Einkommensteuersatz von bis zu 55 % besteuert.

Du sprichst von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen – wie genau erzielt man denn diese Gewinne.

• Die Konvertierung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung (EUR, USD, etc.) • Der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung mit Kryptowährungen

Unter dem Begriff Fiatgeld sind Zahlungsmittel zusammengefasst, die keinen eigenen inneren Wert besitzen und künstlich (z. B. durch einen Staat) ins Leben gerufen wurden. Die meisten modernen Währungen sind Fiatgeld. Sie besitzen einen rein fiktiven Wert und gewinnen ihre Kaufkraft daraus, dass die Nutzer der Währungen an ihren Wert glauben - ähnlich wie bei Kryptowährungen.

Und was ist beim Krypto-Tausch? Beim Tausch von Kryptowährungen soll erst der Wechsel in gesetzlich anerkanntes Fiat-Geld, also z.B. Euros die Steuerpflicht eintreten. Achtung, dies gilt auch, wenn ich Waren mit Krypto zahle.

Du hast gemeint, dass die Besteuerung auch rückwirkend stattfinden wird? Also ist zu befürchten, dass Bitcoin-Investitionen aus dem Jahr 2019 auch noch nachversteuert werden? Da kann ich dich beruhigen, denn Altbestände, also Kryptowährungen, die bis Ende Februar 2021 erworben wurden, sind zum Glück ausgenommen.

Kann ich dann meine seit Februar 2021 angeschafften Bitcoins und die damit eingefahrenen Gewinne jetzt noch schnell realisieren? Das wird dir leider nicht viel bringen, denn in diesem Fall ist auf deinen Gewinn die Einkommensteuer fällig. Denn dann fallen sie in die bisherige Regelung und somit progressiv bis zu 55 %.

Und was ist, wenn ich Verluste mache? Kann ich die dann mit anderen Gewinnen verrechnen und Steuern sparen?

Du könntest einen Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, machen. Man kann also Bitcoin-Gewinne mit Aktienverlusten ausgleichen, die im gleichen Kalenderjahr realisiert worden sind. Auch kann man Krypto-Verluste mit Dividenden ausgleichen, nicht jedoch mit Sparbuchzinsen.

Inländische Kryptobörsen (wie Bitpanda) müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen (und einen eventuellen Verlustausgleich durchführen), allerdings tritt diese Verpflichtung erst ab 2023 in Kraft. Bis dahin – sowie bei ausländischen Dienstleistern – muss der Anleger die Besteuerung selbst über die jährliche Veranlagung machen.

Wenn ich mir das alles so anhöre, kann ich wirklich nur empfehlen, sich bei einem Steuerberater zu informieren. Denn er kennt nicht nur die geltenden Steuergesetze, sondern kann auch bei der individuellen Beratung helfen.

Hast du noch einen Tipp aus der Praxis? Da Krypto kein gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich ist, kann man seine Dienstnehmer nicht mit Krypto zahlen. Also immer mit Euro.

Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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