#28 Wer profitiert vom Teuerungs-Entlastungspaket?
Shownotes
Aller guten Dinge sind 3. Dieses 3. Paket ist aufgrund der Teuerungen und Rekord-Inflation notwendig. Die Regierung hat deshalb vor Kurzem ein Paket im Volumen von € 28 Milliarden (bis 2026) vorgestellt. Sofortmaßnahmen machen davon fünf Milliarden Euro aus, eine Milliarde gibt es für die Wirtschaft.
Die "Zuckerl" für Unternehmen und deren Mitarbeiter
Da gibt es zum Beispiel die “Strompreiskompensation”. Diese soll die Energiekosten mildern. Energieintensive Unternehmen sollen einen Direktzuschuss bekommen. Außerdem wurde die CO2 Bepreisung, welche im Juli hätte starten sollen auf Oktober verschoben.
Sehr interessant für Unternehmen ist die Teuerungsprämie für Mitarbeiter. Betriebe sollen MitarbeiterInnen eine Prämie von bis zu € 3000 im Jahr 2022 und 2023 steuer- und abgabenfrei auszahlen dürfen. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
Ist das zusätzlich zu der Prämie mit EUR 3000 in Form einer Mitarbeitergewinnbeteiligung, die im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform gewährt wurde oder wird das zusammen gerechnet?
Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine Mitarbeitergewinnbeteiligung als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese beiden in Summe nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000 pro Jahr nicht übersteigen.
Bemerkenswert ist allerdings, dass -gemäß derzeitigem Stand - eine steuerfrei gewährte Gewinnbeteiligung im Kalenderjahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden kann. Aus Sicht des Arbeitgebers wäre dies eine interessante Überlegung, denn die Teuerungsprämie soll – abweichend zur Mitarbeitergewinnbeteiligung – auch von anderen Abgaben außer der Lohnsteuer entlastet sein, wie der Kommunalsteuer und den ASVG-Sozialversicherungsbeiträgen.
Welche Entlastung gibt es für Privatpersonen?
Für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich soll es im Oktober € 500,- geben. Ganz unabhängig vom Wohnort. Dieser Betrag setzt sich aus dem nun erhöhten Klimabonus (€ 250,-) und einer Einmalzahlung von € 250,- zusammen. Kinder bekommen übrigens die Hälfte. Und für besonders betroffene Personengruppen, etwa Arbeitslose oder Mindest-PensionistInnen gibt es zusätzlich noch € 300,- extra.
Im August wird eine zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe in Höhe von € 180,- pro Kind ausgezahlt. Außerdem wird die Erhöhung des Familienbonus von € 1500,- auf € 2000,- und die Erhöhung des Kindermehrbetrags vorgezogen.
Nächstes Jahr gibt es dann nochmals eine (wenn auch kleinere) Entlastung durch den Ausgleich der kalten Progression und der Inflationsanpassung der Familienbeihilfe. Letztere bringt ungefähr 20 Euro pro Monat zusätzlich.
Unter kalter Progression versteht man eine „heimliche Steuererhöhung“. Die ergibt sich, wenn man bei einer Einkommenssteigerung in einen höheren Steuersatz „hineinwächst“. Man bekommt eine Gehaltserhöhung aufgrund der Inflationsanpassung, springt aber dadurch in einen höheren Steuertarif und unterm Strich bleibt nach der Gehaltserhöhung letztlich weniger übrig.
Die Abschaffung dieser schleichenden Steuererhöhung" für ArbeitnehmerInnen wurde schon länger gefordert.
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