#31 Krank im Urlaub - was nun?

Shownotes

1. Krankschreiben lassen und Arbeitgeber informieren Zunächst sollte man einen Arzt kontaktieren und sich krankschreiben lassen. Grundsätzlich muss man dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass man krank ist. Bin ich im Urlaub, muss ich das aber erst nach drei Tagen machen. Man sollte mit der Mitteilung jedoch nicht drei Tage warten, wenn feststeht, dass die Krankheit länger als drei Tage dauern wird.

In welcher Form muss ich ihm das mitteilen? Reicht hier eine WhatsApp Nachricht aus? Ja, es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Eine E-Mail, WhatsApp, oder SMS ist okay. Die Mitteilung sollte auch idealerweise schriftlich sein, denn so hat man im Zweifelsfall einen Beweis, dass man sich gemeldet hat.

Wichtig auch: Die Krankenstands Bestätigung. Sobald man wieder zu arbeiten beginnt, ist sie unaufgefordert vorzulegen. **

  1. Was passiert mit dem angebrochenen Urlaub?** Hier gilt: Dauert der Krankenstand mehr als 3 Tage, dann verbraucht man keine Urlaubstage. Die krankheits-Tage werden dann zum Krankenstand und dieser Teil des Urlaubs wird wieder auf das Urlaubskonto gebucht.

Wichtig: Ist man nur zwei Tage krank, werden diese Tage sehr wohl als Urlaubstage gerechnet.

3. Was passiert, wenn ich mich im Urlaub mit COVID infiziere und in Quarantäne muss?

Hier gibt es zwei Szenarien:

Werde ich noch VOR meinem Urlaubsantritt abgesondert und würde sich die Quarantäne mit meinem geplanten Urlaub überschneiden, dann kann ich von dem noch nicht angetretenen Urlaub einseitig zurücktreten.

NACH Urlaubsantritt habe ich diese Rücktritts-Berechtigung nicht mehr. Hier ist dann im Einzelfall zu klären, ob der Erholungszweck des Urlaubs gegeben ist, oder eben nicht.

Sprich: Eine verhängte Quarantäne schließt den Erholungszweck des Urlaubs nicht automatisch zur Gänze aus. Bin ich symptomlos, dann bleibt es grundsätzlich bei der ursprünglichen Urlaubsvereinbarung. Habe ich allerdings Symptome, dann unterbricht die COVID-Erkrankung meinen Urlaub – allerdings auch nur dann, wenn sie mehr als 3 Kalendertage dauert und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

4. Wer zahlt bei einer Quarantäne im Ausland den unfreiwillig verlängerten Aufenthalt?

Pauschale Aussagen sind hier leider nicht möglich. Am besten kontaktiert man hier (schon vorab!) seinen Reiseanbieter bzw. seine Kranken- oder Reiseversicherung.

Es hängt auch davon ab, ob man die Reise pauschal oder individuell gebucht hat.

Bei Pauschalreisen übernimmt das in der Regel der Reiseveranstalter – für einen Zeitraum von maximal 3 Nächten, wenn die vereinbarte Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist.

Kosten, die über diese 3 Tage hinausgehen müssen Reisende selbst bezahlen. Ausnahme: Anderen Institution (zum Beispiel Behörden) übernehmen diese. Von dieser Kostenbeschränkung ausgenommen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen.

Bei Individualreisen übernehmen manche Länder die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Urlauber aufgrund einer behördlichen Quarantäne-Anordnung den Urlaubsort nicht verlassen darf und so seinen Aufenthalt verlängern muss.

Achtung: Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Danke für diese Informationen. Wir wünschen allen einen gesunden und erholsamen Urlaub.

Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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