#35 Das Jobrad - steuer- und energiesparend unterwegs

Shownotes

Das JobRad kurz erklärt

Ein Unternehmen stellt seinen MitarbeiterInnen kostenfrei (oder z.B. mit einer monatlichen Nutzungsgebühr) ein straßentaugliches Dienstfahrrad zur Verfügung. Dieses darf beruflich und auch privat genutzt werden. Erfreulich: Die Privatnutzung ist dabei vom Sachbezug befreit!

Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Mitarbeiter, das zur Verfügung gestellte Fahrrad so oft als möglich für den Weg zur Arbeit und auch für sonstige dienstliche Wege zu nutzen. Gerade für kurze Strecken ist das besonders attraktiv. Und schneller, denn gerade im städtischen Gebiet können Wege oft schneller mit dem Fahrrad als mit dem Auto zurückgelegt werden.

Also, sag Ciao zum Stau.

Was gibt es bei der Vereinbarung zu beachten? Nachweis per Bewegungsmelder?

Einen Trittzähler braucht man zwar nicht, doch sämtliche Rahmenbedingungen sind unbedingt schriftlich festzuhalten. Wenn das Jobrad kostenfrei für den Mitarbeiter ist, muss ein Nachweis für die mindestens 10%ige betriebliche Nutzung (durch Dienstfahrten) geführt werden.

Bei Nutzungsgebühr: Diese darf nicht die Abschreibungskosten übersteigen. Bzgl. der Zulässigkeit des Abzuges der Nutzungsgebühr vom Bruttolohn (sog. „Gehaltsumwandlung“) gibt es aktuell noch keine eindeutige rechtliche Auffassung. Sollten Sie dies beabsichtigen, so müssen Sie dies unbedingt gemäß § 90 EStG mit einer Auskunft vom Finanzamt absichern.

** Gibt es diese Möglichkeit auch für E-Bikes?**

Auch Fahrräder mit E-Antrieb dürfen genutzt werden. Als Unternehmen können Sie zum Beispiel die klimaaktiv mobil E-Bike-Förderung beantragen. Ihre MitarbeiterInnen zahlen einfach den Restbetrag als monatliche “Nutzungsgebühr” in 48 Monatsraten ab. Bei „normalen“ (nicht E-betriebenen) Fahrrädern kann Ihr Betrieb außerdem auch den Vorsteuerabzug (20%) geltend machen. Achtung: In Ihrem „Leasingvertrag“ mit den MitarbeiterInnen sollten Sie festhalten, dass beim Ausscheiden aus dem Unternehmen die noch offenen Raten an den Betrieb als Vorschuss bezahlt werden können. Das Rad selbst muss jedoch aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Eigentum des Betriebs bleiben.

** Welche Vorteile hat das JobRad noch?**

Neben der Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter gibt es zudem noch einen positiven Nebeneffekt: Es werden nicht nur Pkw-Fahrten reduziert und die Fitness im Betrieb gefördert, sondern CO2-Emissionen eingespart. Sozusagen eine „Win-Win-Win-Situation“ für Sie, Ihre MitarbeiterInnen und die Umwelt.

Danke für diese Rad-Schläge und wenn Sie wissen wollen, wie Sie und Ihre MitarbeiterInnen von einem Dienstrad profitieren, fragen sie einfach die ExpertInnen der Fidas Steuerberatung.

Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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