#36 Aktuell: Energiepreiszuschuss für Unternehmen

Shownotes

Wer bekommt die Unterstützung?

Bekommen sollen den Zuschuss Unternehmen von ganz klein bis groß, Voraussetzung für die Hilfe ist jedoch, dass es sich dabei um ein energieintensives Unternehmen oder einen gewerblichen Verein handelt. Das heißt, dass die Energiekosten 3% des Umsatzes ausmachen müssen.

Für Kleinstunternehmen mit weniger als € 700.000,- Jahresumsatz gilt diese 3-%-Hürde übrigens nicht. Hier gibt es ein Pauschalmodell. Dabei werden 30% des Preisanstiegs im Vergleich zum Vorjahr gefördert. ** Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:**

Im Gegenzug zur finanziellen Unterstützung sind die Förderungen an Energiesparmaßnahmen gebunden! Soll heißen, dass FörderungswerberInnen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzen müssen. • Somit dürfen Geschäfte ihren Innen- & Außenbereich in der Zeit von 21 Uhr bis 06 Uhr nicht beleuchten. • Außerdem müssen Schilifte ihre Sitzheizungen ausschalten. • Zudem müssen sich geförderte Unternehmen von Heizschwammerln verabschieden. • Ebenfalls dürfen Geschäfte, die öffentlich zugänglich sind, ihre Türen nicht dauerhaft offen halten.

Wie läuft die Förderung konkret ab?

Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel) zählen zu den förderbaren Energieträgern. Als förderbarer Zeitraum zählt die Zeit zwischen 01.02.2022-30.09.2022. #Achtung: Treibstoff wird nur in Stufe 1 gefördert!

Das Ganze soll des Weiteren in 4 Stufen stattfinden:

  1. Basisstufe (Stufe 1) – Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal € 400.000,-
  2. Berechnungsstufe 2 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal € 2.000.000,-.
  3. Berechnungsstufe 3 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 2 hinausgehende Förderungen bis maximal € 25.000.000,-
  4. Berechnungsstufe 4 – Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 3 hinausgehende Förderungen für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal € 50.000.000,-

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.

Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.

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