#37 Teuerungsprämie - bis zu € 3.000 steuerfrei

Shownotes

Bei solchen Preiserhöhungen freut man sich über jeden zusätzlichen Euro. Dieses Jahr gibt es sogar 2 neue Prämienmodelle. Dienstgeber können somit zusätzliche Prämien begünstigt an ihre Mitarbeiter auszahlen.

Wie sieht das konkret aus? Mit der ökosozialen Steuerreform wurde schon im Frühjahr die Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung vorgestellt. Hier sind Gewinnbeteiligungen bis zu 3000 Euro pro aktiven Arbeitnehmer steuerfrei. Vorausgesetzt ist unter anderem, dass die Gewinnbeteiligung allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird sowie, dass beim Arbeitgeber ein Vorjahresgewinn vorliegt.

Zusätzlich gibt es noch ein weiteres Steuerzuckerl. Aufgrund der anhaltenden Teuerung wurde die Möglichkeit eingeführt, eine Teuerungsprämie auszuzahlen. Diese ist bis zu € 2.000,- pro Kalenderjahr abgabenfrei. Ich kann meinen Angestellten dann noch weitere € 1.000,- steuerfrei „on Top“ geben, wenn diese Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (etwa aufgrund eines Kollektivvertrages) für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmegruppen gewährt wird.

Bedeutet das, ich kann 2 x € 3.000 auszahlen?

Nein, das geht nicht. Es dürfen insgesamt max € 3.000,- pro Jahr ausbezahlt werden.

Welche Prämie ist dann vorteilhafter? Eindeutig die Teuerungsprämie! Denn diese ist im Gegensatz zur Gewinnbeteiligung nicht nur lohnsteuerbefreit, sondern hier fallen auch keine Lohnnebenkosten wie Sozialversicherung, DB, DZ und Kommunalsteuer an.

Was ist, wenn ich im Frühjahr die begünstigte Gewinnbeteiligung schon ausbezahlt habe?

Sollte im Jahr 2022 bereits eine MitarbeiterInnen-Gewinnbeteiligung abgerechnet worden sein, besteht die Möglichkeit, diese Prämie in eine (gänzlich abgabenfreie) Teuerungsprämie umzuwandeln.

Muss ich bei der Teuerungsprämie auf etwas besonders aufpassen?

Ja, denn bei der Teuerungsprämie darf es sich um keine Bezugsumwandlung handeln. Das heißt, bei der Prämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.

Macht es einen Unterschied, ob jemand in Teilzeit oder geringfügig angestellt ist? Nein, das Beschäftigungsausmaß hat auf die maximale Höhe der Teuerungsprämie keine Auswirkung, somit können sogar geringfügig Beschäftige eine Prämie in voller Höhe erhalten. Die Abgabenfreiheit dieser Teuerungsprämie bezieht sich übrigens auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ und Kommunalsteuer).

Danke für diese Tipps. Es ist jetzt ja kurz vor Weihnachten, da ist die Teuerungsprämie für den einen oder die andere Arbeitnehmerin bestimmt ein schönes Weihnachtsgeschenk.

Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. Kurz und knackig in 5 bis 7 Minuten präsentiert. www.fidas.at

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