#43 Die Körperschaftsteuer - der Steuersatz sinkt

Shownotes

Was sind Körperschaften? Körperschaften sind rechtliche Gebilde, die als solche selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sind und über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Sie handeln durch ihre Organe bzw. gesetzlichen Vertreter. Als Körperschaften gelten: • Juristische Personen des privaten Rechts z. B. GmbH • Juristische Personen des öffentlichen Rechts z.B. Sozialversicherungsträger

Körperschaften öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich nur dann und insoweit der KöSt, als sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhalten.

Beispiel: Eine Gemeinde betreibt ein Gasthaus, eine Stadt unterhält einen eigenen Verkehrsbetrieb.

Was bedeutet beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht? Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Ihren Sitz haben Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung. Die Begriffe Geschäftsleitung oder Sitz stehen alternativ und gleichwertig nebeneinander, sodass die Erfüllung eines der beiden Tatbestände zur unbeschränkten KÖSt-Pflicht in Österreich führt.

Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf bestimmte inländische Einkünfte.

Wonach berechnet sich denn die Körperschaftsteuer? Wie in der Einkommensteuer ist die Bemessungsgrundlage für die KöSt das Einkommen (Gewinn), welches im Veranlagungszeitraum erzielt wurde. Dazu gibt es Gewinnermittlungsvorschriften, sowie neben dem EStG zusätzliche Bestimmungen im KStG. Für solche Gesellschaften besteht auch die Möglichkeit ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen.
Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, wird das Einkommen für jenen Zeitraum veranlagt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Beispiel: Die GmbH A erstellt ihre Bilanz zum 31.3. Basis für die Veranlagung 2022 ist der Gewinn des Zeitraumes 1.4.2021 - 31.3.2022.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz? Das Einkommen der Körperschaften wird mit einem fixen Steuersatz iHv 25 % bis zum 31.12.2022 besteuert. Im Zuge der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde beschlossen, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und bzw. ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken.

Wird der Gewinn an natürliche Personen ausgeschüttet, so unterliegt diese Ausschüttung zusätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt). Die KESt beträgt seit 1.1.2016 27,5 % und wird von der Körperschaft einbehalten, womit die Steuerpflicht für den Empfänger in der Regel endgültig abgegolten ist (Endbesteuerung).

Das bedeutet beispielsweise: Bei einer Körperschaftsteuer von 24%, ergibt sich daher bei einem Gewinn von € 100,00, eine Körperschaftsteuer von € 24,00 und eine Kapitalertragsteuer von € 20,90, nämlich 27,5% von € 76,00. Somit eine Gesamtbelastung von € 44,90 bzw. 44,9%.

Ist der empfangende Gesellschafter eine juristische Person, so ist die Ausschüttung steuerfrei, wenn es sich um Beteiligungserträge von einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft handelt (Beteiligungsertragsbefreiung). Auch Gewinnanteile aus ausländischen Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein.

Wann sind Vorauszahlungen fällig? Diese sind zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.fällig.

Gibt es eine Mindestkörperschaftsteuer? Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und mit diesen vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften haben auch wenn sie im Wirtschaftsjahr keinen Gewinn erzielen Körperschaftsteuer zu entrichten ( Mindest-KöSt). Die Mindest-KöSt beträgt bei der GmbH für jedes volle Kalender-Vierteljahr € 437,50, somit jährlich € 1.750,00. Die Mindestkörperschaftsteuer für nach dem 30.6.2013 gegründete GmbHs beträgt in den ersten 5 Jahren € 500,00 pro Jahr bzw. € 125,00 pro Quartal und in den folgenden 5 Jahren € 1.000,00 pro Jahr bzw. € 250,00 pro Quartal. Erst ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt zu bezahlen.

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