#50 Gebührenfrei gründen - das NeuFöG macht´s möglich

Shownotes

Welche Voraussetzungen müssen Neugründer erfüllen?

• Die Schaffung einer neuen betrieblichen Struktur zum Zwecke des gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder selbstständigen Erwerbs. • Der Inhaber hat sich in den letzten 5 Jahren in keiner vergleichbaren Art bzw. Branche im In- oder Ausland betrieblich betätigt. • Es handelt sich nicht nur um eine Änderung der Rechtsform. • Es ist kein bloßer Wechsel des Betriebsinhabers, egal, ob es sich dabei um eine entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsübertragung handelt. • Die neugeschaffene Betriebsstruktur darf innerhalb des ersten Jahres ab Gründung nicht um andere bestehende Betriebe oder Teilbetriebe erweitert werden.

Wie sieht es bei Betriebsübernahme aus?

• Für das Neugründungsförderungsgesetz begünstigt ist eine Betriebsübertragung, wenn ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung erfolgt. Der neue Betriebsinhaber darf sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben. • Bei der Übertragung eines freien Gewerbes muss der neue Betriebsinhaber grundlegende unternehmerische Kenntnisse - z. B. Zeugnisse oder dreijährige kaufmännische Praxis -vorweisen können.

Welche Kosten entfallen?

Sind diese Voraussetzungen, sei es für eine Neugründung oder eine Betriebsübertragung, erfüllt, dann entfallen für dich als Unternehmer verschiedene Kosten, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übertragung stehen: • Anmeldung eines Anmeldungsgewerbes • Ansuchen um individuelle Befähigung bei fehlendem vorgeschriebenen Befähigungsnachweis • Zurkenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen • Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage • Beilagen und Zeugnisse, die für gründungsbedingte Eingaben, Berechtigungen und Amtshandlungen benötigt werden • Niederlassungsbewilligungen

Was ist mit der Grunderwerbsteuer?

Grunderwerbsteuer entfällt bei einer Gründungseinlage von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften. Bei Betriebsübertragungen wird die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht erhoben, wenn die maßgebende Steuergrundlage maximal 75.000 Euro beträgt (Freibetrag).

Gibt es auch eine Befreiung bei den Gerichtsgebühren?

Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch entfallen. Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch entfallen ausschließlich bei Neugründungen, wenn Gesellschaftsrechte oder Unternehmensanteile als Gegenleistung für die Einbringung von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften gewährt werden.

Welche Begünstigung gibt es bei der Beschäftigung von Dienstnehmern?

Bestimmte Lohnnebenkosten entfallen ausschließlich bei Neugründungen für die Einstellung von Mitarbeitern innerhalb der ersten 36 Monate ab Gründung. Die Befreiung wird für 12 Monate gewährt und beginnt mit der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers. Werden schon im ersten Jahr des Betriebs Mitarbeiter beschäftigt, gilt die Befreiung für alle Dienstnehmer. Werden Arbeitnehmer erst später beschäftigt, gilt die Begünstigung nur mehr für die ersten drei. Unter die Begünstigung fallen: • Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichfonds (3,7 %) • Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers (0,5 %) • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (1,1 %) • Kammerumlage 2 (zwischen 0,34 % und 0,42 %) Insgesamt ergibt sich somit eine Lohnnebenkosten-Ersparnis von maximal 5,72 Prozent.

Wie sieht es bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs aus?

Zulassungsgebühren für KFZ-Um- und Anmeldungen entfallen ausschließlich bei Betriebsübertragungen für Kraftfahrzeuge, die wesentliche Betriebsgrundlage sind - z. B. bei Autobus-, Güterbeförderungs-, Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

Der Podcast der fidas Steuerberater Österreich. Mit News zu Wirtschaft, Steuern und Recht. www.fidas.at

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