#78 Sozialversicherungsrecht, Kleinunternehmer und Pensionen

Shownotes

Folgende Themen werden besprochen:

  • Mindestbeitragsgrundlage
  • Voraussetzungen und Möglichkeiten für Kleinunternehmer, eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zu erwirken
  • Pension, vorzeitige Alterspension, Erwerbsunfähigkeitspension und Versehrtenrente

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00:00:02:

00:00:06: Herzlich Willkommen zum FIDAS Podcast und wir schließen heute zu einem der vorherigen Themen an, nämlich es geht erneut ums gewerbliche Sozialversicherungsgesetz.

00:00:21: Da habe ich mir wieder den Fidas-Experten Jörg Azzlinga mitgebracht und bin schon gespannt auf seine Ausführungen hier zum Thema.

00:00:30: Hallo Jörgg!

00:00:31: Grüß dich

00:00:32: Hallo Angela.

00:00:34: Ja, wie du schon erwähnt hast haben wir im ersten Teil unseres Bootcasts nämlich beim Bootcast mit der Nummer seventy-seix über das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz gesprochen wenn wir das Revue passieren lassen.

00:00:50: über die Pflichtversicherung haben wir uns unterhalten den Beiträgen zur Sozialversicherung dem sogenannten Neuzugänger der Nachbelastung der Mehrfachversicherung.

00:01:03: Über die Höchstbeitagsgrundlage haben wir gesprochen, sowohl über die Differenzvorschreibung und auch über die Breitagserstattung.

00:01:12: Im heutigen zweiten Teil geht es also darum dass wir uns den Themen Mindestbeitagskundlage selbstständigen Vorsorge und Kleinunternehmerregelungen widmen.

00:01:26: Und zum Schluss noch einen ganz groben Überblick über unser Pensionssystem machen.

00:01:33: Sehr gut, dann starten wir doch gleich mit dem ersten Thema nämlich die Mindestbeitragsgrundlage.

00:01:40: was hat es denn hier damit auf sich?

00:01:42: Ja und zwar ist so also beim Zusammentreffen von Einkünften aus unselbstständiger Arbeit, also Dienstweltenis das im ISVG geregelt ist und selbständiger Dettikat, also die ist im GSVG geregelt.

00:01:57: Gelten Bestimmungen über die Mindestbeitragsgrundlage nicht und zwar erreichen bereits die ISVG-Einkünfte.

00:02:09: Die GSVGMindesbeitragskontlage das ist also derzeit monatlich fünfhundertfünfundfünfzig Komma zehn Euro in der Pension zur Sicherung in der Krankenversicherung werden die GSVG-Beiträge nur aufgrund der tatsächlichen selbstständigen Einkünfte berechnet.

00:02:30: Das heißt, bei Verlusten erfolgt daher keine Beitragsvorschreibung.

00:02:36: Im Gegensatz dazu das BSVG sieht keine solche Regelungen hinsichtlich der Mindestbeitragsgrundlage vor.

00:02:46: Okay da muss man also hinschauen.

00:02:47: und wie schaut es konkret mit der selbständigen Vorsorge aus?

00:02:52: Auch wenn ein Gewerbetreiber einer gleichzeitig Dienstnehmer ist, für den deshalb bereits Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge.

00:03:03: Früher war das die Abfertigung alt bezahlt werden wird als Gewerbetreibender auch in die selbstständigen Vorsorge einbezogen.

00:03:13: wie zu einem Tipp bei sehr niedrigen gewerblichen Umsätzen und Einkünften kann sich der ISVG-Flichtversicherte gegebenenfalls von der Pflichtversicherung nach dem GSVG befreien lassen.

00:03:30: Jetzt kommt, ich habe es jetzt genannt ein großes Thema für die Kleinen weil du ja auch das Thema Kleinunternehmerregelung mitgebracht hast.

00:03:39: was gilt denn hier?

00:03:41: Okay, unterhalten wir uns über die Kleinunternehmerregelung.

00:03:45: Und zwar unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Kleinenunternehmer die Möglichkeit eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG zu erwirken also nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz.

00:04:00: durch die Ausnahme Von der Krankenversicherung erfolgt auch keine Inbeziehung in die selbstständigen Vorsorge.

00:04:08: Du hast dann nur mehr die Verpflichtung, den Unfallversicherungsbeitrag zu bezahlen.

00:04:14: Okay, bevor wir weitermachen erklär doch nochmal bitte kurz den Begriff.

00:04:19: also wie wird Kleinunternehmer genau definiert?

00:04:23: Das ist eine berechtigte Frage und zwar sind Kleinunternehmepersonen deren jährliche Einkünfte dem Betrag von.

00:04:36: Dieser Betrag ist abgeleitet von der vorher erwähnten Geringfühligkeitsgrenze, nämlich fünfundundfünfzig, zehnmal zwölf Monate ergibt unsere sechs, sechs, dreizehzwanzig.

00:04:48: Und deren jährliche Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten den Betrag von fünfundfünfzigtausend Euro nicht übersteigt.

00:05:00: Dieser Betrag kommt uns bekannt vor, die fünf und fünfzigtaussend Euro, die entsprechen auch der Kleinenunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz.

00:05:08: Einkünfte sind die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen steuerlichen Einkünften.

00:05:15: Das heißt also vereinfacht betriebseinnahmen abzulich Betriebsausgaben.

00:05:20: Okay, und heißt es dann für Kleinunternehmer?

00:05:22: die müssen extra noch mal einen Antrag stellen.

00:05:25: oder wäre das automatisch berücksichtigt?

00:05:28: Genauso ist es.

00:05:29: Der Kleinen Unternehmer muss einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt des Selbstständigen stellen.

00:05:39: In diesem Antrag ist glaubhaft zu machen dass die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nicht überschritten werden.

00:05:49: Und gibt es dann dafür auch persönliche Voraussetzungen?

00:05:52: Ja,

00:05:53: da hast du vollkommen recht.

00:05:55: Es gibt persönlichen Voraussetzungen nämlich diesen Antrag.

00:05:59: der kann nur von einer Person gestellt werden die innerhalb der letzten sechzig Kalendermonate also fünf Jahre nicht mehr als ein Jahr bzw.

00:06:10: zwölf Kalendermanate nach dem GSVG Pflicht versichert war oder das Regelpensionshalter für Frauen, welche seit ersten ersten vierundzwanzig Stufenweise erhöht wird, vollendet hat oder das siebenundfünfzigste Lebensjahr vollendete und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre-Vertragsstellung die vorhin erwähnten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kernunternehmer nicht überschritten haben.

00:06:39: Unabhängig von diesen drei genannten Voraussetzungen kann der Antag auch für die Dauer des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld und oder maximal für die ersten Achtundvierzig Kalendermonate der Kindererziehung pro Kind.

00:06:55: Bei Mehrlingsgeburten werden das maximal sechzig Kalendermanate gestellt werden, so die Ansicht für das Kalender ergeltenen.

00:07:04: Grenzbeträge werden in diesen Fällen auf die Monate der Ausnahme der Pflichtversicherung reduziert.

00:07:12: Durchschnittlich dürfen daher die monatlichen Einkämpfte nicht den Betrag von fünfundhunderteinundfünfzig, zehn.

00:07:19: Und im monatliche Umsätze nicht dem Betrag vom viertausend fünfhundertdachzeig, dreiunddreißig überschreiten.

00:07:28: Na da ist ja wieder einmal einiges zu beachten.

00:07:31: Wann ist denn genau Geltungsbeginn und welche Folgen erwachsen daraus?

00:07:37: Ja jetzt hängt es mal davon ab nämlich ob ich Leistungen beansprucht habe.

00:07:42: Also wurden im Kalender der Antragstellung keine Leistung in der Kranken- und Pensionsversicherung bezogen, beginnt die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranke und Pensionversicherung rückwirkend also ab Beginn des Kalenderjahres bzw.

00:07:59: Ab Beginn das Kinderbetreuungsgeldbezuges der Kindererziehungszeit.

00:08:05: Wurden aber bereits Leistungen bezogen?

00:08:08: beginnt die Ausnahme mit dem ersten des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.

00:08:14: Der kleine Unternehmer ist dann lediglich in der Unfallversicherung Pflicht versichert und der monatliche Unfall-Versicherungsbeitrag, der beträgt also derzeit zwölf Euro fünfundneinzig aus rund hundertfünfundfünfzig Euro im Jahr Aufpassen.

00:08:31: bevor man einen Antrag auf Ausnahme von der Vollversicherungspflicht stellt sollte bedacht werden, dass dann aus der gewerblichen Tätigkeit keine Absicherung in der Kranken- und Pensionssicherung besteht.

00:08:45: Also ich bin nicht versichert!

00:08:47: Dies ist unproblematisch wenn aus einer anderen Tätikkeit beispielsweise aus einer unselbstständigen Tätikeit also aus der Dienstzuhötenis oder aufgrund eines Pensionsbezuges beispielsweise aufgrund ein Alterspension oder auf Grund des Bezugs von Kinderbetreuungsgeldversicherungsschutz gegeben ist Dann ist so unproblematisch.

00:09:08: Ist kein anderwertiger Versicherungsschutz gegeben, muss der kleinen Unternehmer im Falle der Erkrankung beispielsweise Arzt- und Behandlungskosten selbst bezahlen?

00:09:19: Da heißt es aber wirklich genau hinschauen und aufgepasst Danke!

00:09:23: Soweit dann

00:09:24: mal

00:09:25: ein Überblick über die Kleinunternehmer und deren Regelungen hier, dann lass uns doch abschließend noch über die Pension sprechen.

00:09:36: Ja, machen wir einen kurzen Überblick über unser Pensionssystem.

00:09:41: Die Gewerblich-Selbstständigen sind ja in der Pensionsversicherung flichtersichert wie wir gehört haben.

00:09:47: Es wird zwischen Alterspensionen Erwerbsumfähigkeitspension und Hinterbliebenenpension wieder Witwen und Witterpension unterschieden.

00:09:57: Damit sich sein Pensionsanspruch ergibt muss ein Mindestausmaß an Versicherungszeiten vorliegen.

00:10:04: Zum Einsatz kommen Pensionen nach Neurecht für Männer und Frauen, die ab dem ersten, ersten, fünfundfünfzig geboren sind.

00:10:12: Pensioner nach Altrecht für Bisonen, die vor den ersten, ersten Fünfund-Fünfzig Geboren sind.

00:10:20: Die Berechnung dieser Pension erfolgt über das Pensionskonto Und zwar sind die Pensionszeiten, die also ab nineteenhundertfünfundfünfziggeborene Personen die sie bis Ende zweizig dreizehn erworben haben, werden als Konto erst gut schrift in das Pensionskonto eingebucht.

00:10:43: Ob beziehungsweise in welcher Höhe eine Werbsenkommung neben dem Pensionsbezug möglich ist hängt von der Pensionsart ab.

00:10:52: für Eltern besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges Pensionssplitting zu verinbaren.

00:10:58: Sofern noch keiner der beiden Elternteile eine Pension aus eigener Versicherung

00:11:03: bezieht.".

00:11:05: Okay, danke!

00:11:06: Und was gilt bei der vorzeitigen Alterspension?

00:11:10: Der Hackler-Regelungen und dem Frühstaterbonus ab zwei Tausendzeiundzwanzig?

00:11:18: Ja, grob gesagt für den Anspruch auf vorzeitige Alterspositionen Bei langer Versicherungsdauer müssen also gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie es schon heißt lange Versicherungstau.

00:11:31: Es gibt eine eigene Hacker-Regelung jeweils für die Jahrgänge deklar, bei Frauen beziehungsweise in der Mitte der Jahre.

00:11:48: bei Männer, dann hört man ab und zu den Begriff der Korridor-Pension.

00:11:53: Das ist das eine Variante der vorzeitigen Alterspensionen.

00:11:58: Bei der Hackelregelung und einer Korridorpension können bei fehlenden Versicherungsmonaten auch Schul- und Studienzeiten nachgekauft werden.

00:12:08: Das vorher erwähnt den Frühstatterbonus also der wird ab die abschlagsfreie Frühpension, also bei Langzeitversicherungsregelung bzw.

00:12:21: Hacklerregelungen ersetzen?

00:12:24: Also Hackler-Regelung finde ich wirklich einen sehr liebevollen Begriff hier für diese Pensionsart.

00:12:32: Lass uns noch ganz kurz drauf schauen wie schaut es mit einer Erwerbsunfähigkeitspension aus?

00:12:39: Die Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ist nicht einheitlich definiert, sondern hängt vom Alter der versicherten Personen ab.

00:12:51: Für einen Anspruch müssen bestimmte Kriterien und eine Wartezeit erfüllt sein.

00:12:56: Gibt es neben der Werbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und die Qualitätspension auch eine Werbsenkommung?

00:13:04: Ist das Ausmaß der Teilpension, die dann zusteht vom Gesamtenkommen abhängig.

00:13:10: Okay!

00:13:11: Und die Versärtenrente noch zum Schluss?

00:13:14: Ja, Anspruch auf eine Versärterrente besteht wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder in Folge einer Berufskrankheit über drei Monate um mindestens zwanzig Prozent vermindert ist.

00:13:31: Für die Höhe der versehrten Rente sind die Bemessungsgrundlage und das Ausmaß, der Werbsumfähigkeit des versicherten Ausschlaggebern.

00:13:42: Nachdem wir nun wirklich über das Pensionssystem nur einen grob Überblick gemacht haben Und natürlich ins Detail gehen wollen, über genaue Bestimmungen werden wir im Botast Nummer achtzig im August uns im Detail über die dann aktuellen Pensionsregelungen unterhalten.

00:14:05: Sehr gut!

00:14:06: Dann haben wir hier schon mal den Einstieg ins nächste Thema und ich sage danke für den Überblick Jörg hier nochmal übers gewerbliche Sozialversicherungsrecht Und das sind wichtige Themen, die für alle hier zentrale Bedeutung haben.

00:14:22: Deswegen immer gut solche Informationen weiterzugehen.

00:14:25: in diesem Sinne vielen Dank und bis zum nächsten Mal auf Wiederhören!

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