#81 Die Pensionsarten in Österreich Teil 2
Shownotes
Dies ist der zweite Teil einer Serie zu den Pensionsarten in Österreich.
Sie erhalten Informationen und Tipps zur
- Schwerarbeitspension,
- der Teilpension
- sowie dem Sonderruhegeld
Transkript anzeigen
00:00:07: Herzlich Willkommen zum FIDAS Podcast!
00:00:09: Heute geht es weiter mit dem Thema Alterspensionen.
00:00:12: Im ersten Teil in der Episode Nummer Achtzig haben wir uns bereits mit einer normalen Alters-Pension, der vorteiligen Alters pension bei langer Versicherungsdauer sowie der Corridor Pension beschäftigt.
00:00:24: Doch damit sind die Möglichkeiten rund um den Pensionsantritt bei Alterspenzionen noch nicht ausgeschöpft.
00:00:30: Für unseren zweiten Teil haben wir wiederum unseren FIDAS-Experten Jörg Azzlinge fürs Mikro geholt und ich bin schon gespannt.
00:00:39: Hallo Jörgg, welche Pensionsarten beleuchten wir denn heute?
00:00:44: Hallo Angela!
00:00:45: Danke für die Entladung.
00:00:47: In unserem zweiten Teil widmen wir uns drei weiteren Formen der Alterspension, nämlich erstens das Schwerarbeitspension zweitens der Teilpension und drittens dem sehr wenig bekannten Sonderruhegeld.
00:01:06: Wir schauen uns an für wen diese Modelle infrage kommen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.
00:01:18: prima dann starten wir mit einer Pensionsart für Menschen, die über viele Jahre hinweg besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt haben?
00:01:27: Der Schwerarbeitspension.
00:01:29: Was versteht man denn da darunter?
00:01:31: Ja du hast recht!
00:01:32: Die Schwerarbeitspension wurde geschaffen um Menschen zu entlasten, die viel jahrelang unter besonders belasten Arbeitsbedingungen tätig waren.
00:01:45: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bestimmte Detikaten den Körper oder die Psyche in besonderem Ausmaß beanspruchen und deshalb einen früheren Pensionsantritt rechtfertigen können.
00:02:00: Wichtig ist aber nicht jede körperlich anstrengende Detikate gilt automatischer Schwerarbeit.
00:02:07: ob Schwerbeit vorliegt richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Schwerarbeitsverordnung und den jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
00:02:20: Okay, und welche Voraussetzungen müssen dann da erfüllt sein?
00:02:24: Grundsätzlich sind also mehrere Voraussetzungen erforderlich.
00:02:28: Erstens muss das Gesetzliche vorgesehene andere Zahl der Reichzeit.
00:02:34: Derzeit ist eine Schwerarbeitspension grundsätzlich ab dem vollendeten sechzigsten Lebensjahr möglich.
00:02:43: Es handelt sich dabei um eine geschlechtsneutrale Regelung, also gilt für Frauen und Männer das sechzigste Lebensjahre.
00:02:51: Zweitens müssen fünfhundertvierzig Versicherungsmonate, also fünfundvierzig Versicherungen Jahre vorliegen.
00:03:01: Darüber hinaus müssen innerhalb der letzten zweihundertvierzig-Kalendermonate vor dem Pensionsstichtag zum mindestens hundertzwanzig Monate Schwerarbeit nachgewiesen werden.
00:03:15: Und schließlich darf zum Zeitpunkt des Pensionsantritts grundsätzlich keine Pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mehr bestehen.
00:03:25: Alle diese Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein!
00:03:29: Ah, okay.
00:03:30: Und was gilt eigentlich als Schwerarbeit?
00:03:33: Die Schwerarbeitsverordnung enthält einen genauen Katalog jener Detiketen die als Schwerkarbeit anerkannt werden.
00:03:42: Dazu zählen beispielsweise besonders belastende körperliche Arbeiten.
00:03:47: Detikaten unter außergewöhnlicher Hitze oder Kälte arbeiten unter erheblichem Zeitdruck oder belastenden Schicht- und Wechseldienste unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.
00:04:01: Seit den gesetzlichen Änderungen, die ab im Jahr- und Jahrzehntag gelten, werden auch bestimmte Tätigkeiten im Pflegebereich ausdrücklich berücksichtigt.
00:04:10: Das trägt den besonderen körperlichen und psychischen Belastungen dieses Berufsfeldes
00:04:16: Rechnung.".
00:04:17: Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Einzelfall.
00:04:20: Nicht die Berufsbezeichnung allein ist maßgeblich, sondern ob die gesetzlichen Kriterien tatsächlich erfüllt werden.
00:04:29: Und wer entscheidet dann letztlich darüber, ob Schwerarbeit vorliegt?
00:04:33: Tja!
00:04:33: Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.
00:04:37: Maßgebig sind ausschließlich die gesätzlichen Bestimmungen sowie die Prüfung durch den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger.
00:04:46: Gerade bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen empfehle ich daher, den Versicherungsverlauf rechtzeitig überprüfen zu lassen.
00:04:54: Zu können fehlende oder nicht korrekte erfasste Schwerbeitszeit noch vor dem geplanten Pensionsantritt geklärt werden.
00:05:03: Wichtiger Punkt und da gleich passend dazu welche Fehler erlebst du denn in der Praxis besonders häufig?
00:05:11: Ja und zwar, dass viele Menschen überzeugt sind das ihr Beruf automatischer Schwerarbeit gilt.
00:05:17: Das ist jedoch häufig gar nicht der Fall.
00:05:19: Umgekehrt kommt es auch vor, dass tatsächlich anerkannte Schwerbeitszeiten im Versicherungsverlauf nicht vollständig berücksichtigt werden.
00:05:28: Deshalb sollte man sich niemals ausschließlich auf Vermutungen verlassen sondern den Versicherung Verlauf rechtzeitig überprüfen lassen, nämlich gerade bei einer Schwerarbeitspension können wenige fehlende Monate entscheidend sein.
00:05:45: Und welchen Grad gibst du da unseren Zuhörerinnen und Zuhöhrern mit jetzt daraus?
00:05:51: Ja wer viele Jahre in einem körperlich oder psychisch besonders belasteten Beruf gearbeitet hat sollte sich mehrere Jahre vor dem geplanten Pensionsantritt beraten lassen.
00:06:02: Eine frühzeitige Überprüfung schafft dann Klarheit darüber, nämlich ob Schwerarbeitszeiten anerkannt werden.
00:06:10: Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und welche Pensionsart letztendlich die wirtschaftlich günstigste Lösung darstellt.
00:06:18: Eine gute Planung verhindert spätere Enttäuschungen.
00:06:22: Sehr gut!
00:06:23: Danke schon mal für diesen Part.
00:06:26: Kommen wir nun zu einer der wichtigsten Neuerungen im österreichischen Pensionsrecht, der Teilpension.
00:06:32: Was war denn die Idee hinter dieser neuen Regelung?
00:06:35: Ja, die Teilpensation wurde mit den ersten Jänner zwanzig sechsundzwanzig eingeführt.
00:06:41: Dazu haben wir auch Erinnerung vor gut einem Jahr einen eigenen Bootcast nämlich dem Bootcast Nummer achtundsechzig erstellt.
00:06:50: Die Teilpention verfolgt das Ziel, den Übergang von Berufsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten.
00:06:58: Früher starten viele Arbeitnehmer für eine Entweder- oder Entscheidungen nämlich entweder weiterhin Vollzeitarbeit nur der vollständige Pension gehen.
00:07:07: mit der Teilpension wurde nun ein dritter Weg geschaffen.
00:07:12: man reduziert seine Arbeitszeit und erhält gleichzeitig bereits einen Teil der zuständigen Pension.
00:07:20: So, bei der Planung im Jahr fünfundzwanzig hat das Sozialministerium zehntausend Pensionsanträge pro Jahr geplant.
00:07:31: Die Realität schaut anders aus.
00:07:34: Im ersten halbjahr zwanzig sechsundzwanziger wurden genau dreihundertdreizehn Anträge auf Teilpensionen eingebracht.
00:07:44: Also es geringt zwar ein geltender Übergang in den Hohe Stand, wird aber derzeit noch nicht
00:07:52: angenommen.".
00:07:53: Dann hoffen wir doch dass da noch mehr Anträge kommen.
00:07:58: und in dem Zusammenhang gleich wer kann denn eine Teilpension beantragen?
00:08:02: Die Teilpension ist der Grundsätzlich keine eigenständige neue Pensionsart, sondern eine besondere Form des Bezugs einer bereits zuständigen Alterspension.
00:08:14: Voraussetzung ist daher zunächst das Bereitsanspruch auf eine Altersposition oder eine vorzeitige Alters-Pension also beispielsweise die vorzeitig Alters pension Belanger Versicherungsdauer Korridor oder Schwerarbeitspension besteht.
00:08:31: Zusätzlich muss weiterhin ein pensionsversicherungspflichtiges Dienstweltenes bestehen, dessen Arbeitszeit reduziert wird.
00:08:40: Und wie stark muss die Arbeitszeit reduziert werden?
00:08:44: Also die gesetzliche Regelung sieht derzeit vor dass die Arbeitszeiten mindestens um von zwanzig Prozent und höchstens um von siebzig Prozent reduziert werden muss bzw kann.
00:08:56: außerdem Ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich?
00:09:01: Also, eine einseitige Reduktion der Arbeitszeit ist selbstverständlich nicht möglich.
00:09:07: Verständlich und wie hoch fällt da die Teilpension aus?
00:09:12: Die Höhe der Teilpention richtet sich grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitenreduktion.
00:09:19: also je stärker die Arbeitszeit reduziert wird desto höher ist auch der Anteil der ausbezahlten Pensionen.
00:09:27: Das Gesetz sieht dafür klar definierte Stufen vor.
00:09:32: Dadurch soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbseinkommen und Pensionsleistung geschaffen werden?
00:09:40: Wichtige Frage an der Stelle, hat die weitere Beschäftigung denn dann Auswirkungen auf die spätere Vollpension?
00:09:47: Ja selbstverständlich!
00:09:48: Denn während der Teilpension werden weiterhin Versicherungszeiten erworben und Beiträge geleistet.
00:09:55: Bei einem späteren endgültigen Überträgt in die Vollpension erfolgt daher natürlich eine neuerliche Berechnung.
00:10:03: Nämlich, die während der Teilpension zusätzlich erworbenen Versicherungszeiten können sich also grundsätzlich positiv auf die spätere Gesamtpension auswirken.
00:10:13: Sehr gut!
00:10:14: Also welchen praktischen Rat gibst du dann hier unseren Zuhörerinnen und Zuhören?
00:10:19: Die Teilpension ist ja insbesondere für Menschen interessant, deren Beruf grundsätzlich gerne ausüben aber ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren möchten.
00:10:31: Für eine Entscheidung sollte jedoch genau berechnet werden nämlich wie sich die Arbeitszeitreduktion auf das Netto-Enkommen auswirkt welche steuerlichen Folgen sicher geben und welche Auswirkungen die gewählte Variante langfristig auf die spätere Gesamtpension hat.
00:10:50: Und gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine individuelle Beratung ist.
00:10:56: Da hast du recht!
00:10:58: Zum Abschluss hier möchten wir noch eine Pensionsleistung besprechen, die in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist – das Sonderruhegeld.
00:11:07: Was versteht man denn darunter?
00:11:09: Der sondere, hohe Geld ist eine besondere Leistung für einen vergleichsweise kleinen Personenkreis.
00:11:16: Es wurde geschaffen um Personen zu schützen die über viele Jahre hinweg Nachtschwerarbeit geleistet haben und dadurch außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt waren.
00:11:29: Die gesetzliche Grundlage bildet das sogenannte Nacht-Schwerarbeitsgesetz.
00:11:35: Es handelt sich daher nicht um eine allgemeine Form der Alterspension, sondern um eine spezielle Regelung für besonders belastete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
00:11:47: In der täglichen Beratung spielt das Sonderruhigeld zwar nur seltene Rolle – für die Betroffenen kann es jedoch von großer Bedeutung
00:11:56: sein.".
00:11:57: Das glaube ich!
00:11:58: Und was versteht man dann genau unter Nachtschwerarbeit?
00:12:02: Also nicht jede Nachtarbeit ist automatisch Nachtschwerarbeit.
00:12:06: Damit ein Anspruch auf Sonderruhigeld entstehen kann, müssen die Voraussetzungen des Nacht-Schwerbeitsgesetzes erfüllt sein.
00:12:15: Vereinfacht gesagt hat er sich um Detikaten, die regelmäßig während der Nacht ausgibt werden und gleichzeitig aufgrund ihrer besonderen körperlichen oder gesundheitlichen Belastung als Nachtschwert anerkannt
00:12:28: sind.".
00:12:29: Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
00:12:35: Maßgeblich sind nicht die Berufsbezeichnung oder das persönliche Empfinden sondern die im Gesetz festgelegten Kriterien.
00:12:44: Okay und welche Voraussetzungen müssen dann hierfür das Sonderruhegeld erfüllt sein?
00:12:50: Also erstens Vollendung des siebenundfünfzigsten Lebensjahres bei Männern beziehungsweise des Zwei- und Fünfzigsten Lebensjahres bei Frauen.
00:13:00: Zweitens Leistung von Nachtschwerarbeit entweder auf fünfzehn Jahre in den letzten dreißig Jahren oder zwanzig Jahre während des gesamten Lebens, und drittens darf ich keine Pension zur Sicherungspflichtige Erwerbstätigkeit
00:13:17: haben.".
00:13:18: Okay!
00:13:18: Und wie wird festgestellt, ob tatsächlich Nachtschwehrarbeit vorlegt?
00:13:23: Also während des Erwerbslebens werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Bestimmungen des Nachtschwerbeitsgesetzes fehlen besondere Beiträge entrichtet.
00:13:35: Und dadurch können die entsprechenden Zeiten nachvollzogen werden.
00:13:40: Dennoch empfehle ich auch hier den eigenen Versicherungsverlauf rechtzeitig zu kontrollieren.
00:13:46: gerade bei jahrzehntelangen Beschäftigungsverhältnissen kann es sinnvoll sein frühzeitig zu überprüfen, ob sämtliche Nachtschwerbeitszeiten vollständiger fast wurden.
00:13:57: Gut!
00:13:58: Also auch hier dann noch zusammengefasst welche praktischen Empfehlungen gibt es zu den unseren Zuhörerinnen und Zuhören dafür?
00:14:06: Ja sollten viele Jahre unter besonders belasteten Nachtschwertbedingungen gearbeitet worden sein empfehle ich rechtzeitig Kontakt mit der Pensionsversicherungsanstalt aufzunehmen.
00:14:19: Der Versicherungsverlauf sollte überprüft werden und man sollte rechtzeitig abklären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
00:14:28: Da das Sonderruhegeld nur für einen kleinen Personenkreis vorgesehen ist, lohnt sich gerade hier in die individuelle Beratung.
00:14:36: Die wichtigste Erkenntnis lautet es gibt nicht die eine Pension sondern mehrere unterschiedliche Pensionsarten, jede mit eigenen gesetzlichen Voraussetzungen.
00:14:47: Entscheidend sind insbesondere
00:14:50: a.)
00:14:51: das maßgebliche Antriezhalter
00:14:53: b.)
00:14:53: die erforderlichen Versicherungs- oder Beitragszeiten
00:14:56: c.)
00:14:57: mögliche Abschläge oder Zuschlägen und
00:15:00: d.)
00:15:01: soweit die Frage ob und in welchem Umfang eine weitere Erwerbsstätigkeit zulässig oder sinnvoll ist Und wie überall ein wichtiger Punkt ist die rechtzeitige Planung.
00:15:12: In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass sich Menschen erst wenige Monate vor ihrem geplanten Pensionsantritt mit diesen Fragen beschäftigen – das ist häufig zu spät!
00:15:25: Ich empfehle daher, sich bereits fünf Jahre sogar bis zu zehn Jahre vor dem geplanten Pensionsanritt mit dem eigenen Pensionskontor auseinanderzusetzen.
00:15:35: Kontrolliere regelmäßig deinen Versicherungsverlauf und lasse fehlende Zeiten rechtzeitig berichtigen.
00:15:43: Eine gute Vorbereitung schafft Sicherheit und hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
00:15:49: Und gerade weil sich das Pensionsrecht laufend weiterentwickelt sollte man sich außerdem regelmäßig über gesetzliche Änderungen informieren oder fachkundig beraten lassen.
00:16:01: Sehr gut hier.
00:16:02: Und herzlichen Dank für die vielen Verständlichkeiten!
00:16:05: Praxisnahen, Erklärungen und natürlich auch Tipps.
00:16:09: Ich denke wir konnten unseren Zuhörerinnen und Zuhören einen guten Überblick schon mal über die wichtigsten Alterspensionen in Österreich geben.
00:16:18: das war aber noch nicht alles.
00:16:20: im Thema steckt noch viel mehr drin.
00:16:23: deswegen wollen wir uns in der nächsten Folge mit Pensionen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen beschäftigen und danach auch noch mit Pensionsleistungen im Todesfall.
00:16:34: also Bis dahin wünschen wir alles Gute und freuen uns auf das nächste Mal.
00:16:42: Bis dann!
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