#81 Die Pensionsarten in Österreich Teil 2

Shownotes

Dies ist der zweite Teil einer Serie zu den Pensionsarten in Österreich.

Sie erhalten Informationen und Tipps zur

  • Schwerarbeitspension,
  • der Teilpension
  • sowie dem Sonderruhegeld

Transkript anzeigen

00:00:07: Herzlich Willkommen zum FIDAS Podcast!

00:00:09: Heute geht es weiter mit dem Thema Alterspensionen.

00:00:12: Im ersten Teil in der Episode Nummer Achtzig haben wir uns bereits mit einer normalen Alters-Pension, der vorteiligen Alters pension bei langer Versicherungsdauer sowie der Corridor Pension beschäftigt.

00:00:24: Doch damit sind die Möglichkeiten rund um den Pensionsantritt bei Alterspenzionen noch nicht ausgeschöpft.

00:00:30: Für unseren zweiten Teil haben wir wiederum unseren FIDAS-Experten Jörg Azzlinge fürs Mikro geholt und ich bin schon gespannt.

00:00:39: Hallo Jörgg, welche Pensionsarten beleuchten wir denn heute?

00:00:44: Hallo Angela!

00:00:45: Danke für die Entladung.

00:00:47: In unserem zweiten Teil widmen wir uns drei weiteren Formen der Alterspension, nämlich erstens das Schwerarbeitspension zweitens der Teilpension und drittens dem sehr wenig bekannten Sonderruhegeld.

00:01:06: Wir schauen uns an für wen diese Modelle infrage kommen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.

00:01:18: prima dann starten wir mit einer Pensionsart für Menschen, die über viele Jahre hinweg besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt haben?

00:01:27: Der Schwerarbeitspension.

00:01:29: Was versteht man denn da darunter?

00:01:31: Ja du hast recht!

00:01:32: Die Schwerarbeitspension wurde geschaffen um Menschen zu entlasten, die viel jahrelang unter besonders belasten Arbeitsbedingungen tätig waren.

00:01:45: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bestimmte Detikaten den Körper oder die Psyche in besonderem Ausmaß beanspruchen und deshalb einen früheren Pensionsantritt rechtfertigen können.

00:02:00: Wichtig ist aber nicht jede körperlich anstrengende Detikate gilt automatischer Schwerarbeit.

00:02:07: ob Schwerbeit vorliegt richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Schwerarbeitsverordnung und den jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

00:02:20: Okay, und welche Voraussetzungen müssen dann da erfüllt sein?

00:02:24: Grundsätzlich sind also mehrere Voraussetzungen erforderlich.

00:02:28: Erstens muss das Gesetzliche vorgesehene andere Zahl der Reichzeit.

00:02:34: Derzeit ist eine Schwerarbeitspension grundsätzlich ab dem vollendeten sechzigsten Lebensjahr möglich.

00:02:43: Es handelt sich dabei um eine geschlechtsneutrale Regelung, also gilt für Frauen und Männer das sechzigste Lebensjahre.

00:02:51: Zweitens müssen fünfhundertvierzig Versicherungsmonate, also fünfundvierzig Versicherungen Jahre vorliegen.

00:03:01: Darüber hinaus müssen innerhalb der letzten zweihundertvierzig-Kalendermonate vor dem Pensionsstichtag zum mindestens hundertzwanzig Monate Schwerarbeit nachgewiesen werden.

00:03:15: Und schließlich darf zum Zeitpunkt des Pensionsantritts grundsätzlich keine Pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mehr bestehen.

00:03:25: Alle diese Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein!

00:03:29: Ah, okay.

00:03:30: Und was gilt eigentlich als Schwerarbeit?

00:03:33: Die Schwerarbeitsverordnung enthält einen genauen Katalog jener Detiketen die als Schwerkarbeit anerkannt werden.

00:03:42: Dazu zählen beispielsweise besonders belastende körperliche Arbeiten.

00:03:47: Detikaten unter außergewöhnlicher Hitze oder Kälte arbeiten unter erheblichem Zeitdruck oder belastenden Schicht- und Wechseldienste unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.

00:04:01: Seit den gesetzlichen Änderungen, die ab im Jahr- und Jahrzehntag gelten, werden auch bestimmte Tätigkeiten im Pflegebereich ausdrücklich berücksichtigt.

00:04:10: Das trägt den besonderen körperlichen und psychischen Belastungen dieses Berufsfeldes

00:04:16: Rechnung.".

00:04:17: Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Einzelfall.

00:04:20: Nicht die Berufsbezeichnung allein ist maßgeblich, sondern ob die gesetzlichen Kriterien tatsächlich erfüllt werden.

00:04:29: Und wer entscheidet dann letztlich darüber, ob Schwerarbeit vorliegt?

00:04:33: Tja!

00:04:33: Weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.

00:04:37: Maßgebig sind ausschließlich die gesätzlichen Bestimmungen sowie die Prüfung durch den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger.

00:04:46: Gerade bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen empfehle ich daher, den Versicherungsverlauf rechtzeitig überprüfen zu lassen.

00:04:54: Zu können fehlende oder nicht korrekte erfasste Schwerbeitszeit noch vor dem geplanten Pensionsantritt geklärt werden.

00:05:03: Wichtiger Punkt und da gleich passend dazu welche Fehler erlebst du denn in der Praxis besonders häufig?

00:05:11: Ja und zwar, dass viele Menschen überzeugt sind das ihr Beruf automatischer Schwerarbeit gilt.

00:05:17: Das ist jedoch häufig gar nicht der Fall.

00:05:19: Umgekehrt kommt es auch vor, dass tatsächlich anerkannte Schwerbeitszeiten im Versicherungsverlauf nicht vollständig berücksichtigt werden.

00:05:28: Deshalb sollte man sich niemals ausschließlich auf Vermutungen verlassen sondern den Versicherung Verlauf rechtzeitig überprüfen lassen, nämlich gerade bei einer Schwerarbeitspension können wenige fehlende Monate entscheidend sein.

00:05:45: Und welchen Grad gibst du da unseren Zuhörerinnen und Zuhöhrern mit jetzt daraus?

00:05:51: Ja wer viele Jahre in einem körperlich oder psychisch besonders belasteten Beruf gearbeitet hat sollte sich mehrere Jahre vor dem geplanten Pensionsantritt beraten lassen.

00:06:02: Eine frühzeitige Überprüfung schafft dann Klarheit darüber, nämlich ob Schwerarbeitszeiten anerkannt werden.

00:06:10: Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und welche Pensionsart letztendlich die wirtschaftlich günstigste Lösung darstellt.

00:06:18: Eine gute Planung verhindert spätere Enttäuschungen.

00:06:22: Sehr gut!

00:06:23: Danke schon mal für diesen Part.

00:06:26: Kommen wir nun zu einer der wichtigsten Neuerungen im österreichischen Pensionsrecht, der Teilpension.

00:06:32: Was war denn die Idee hinter dieser neuen Regelung?

00:06:35: Ja, die Teilpensation wurde mit den ersten Jänner zwanzig sechsundzwanzig eingeführt.

00:06:41: Dazu haben wir auch Erinnerung vor gut einem Jahr einen eigenen Bootcast nämlich dem Bootcast Nummer achtundsechzig erstellt.

00:06:50: Die Teilpention verfolgt das Ziel, den Übergang von Berufsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten.

00:06:58: Früher starten viele Arbeitnehmer für eine Entweder- oder Entscheidungen nämlich entweder weiterhin Vollzeitarbeit nur der vollständige Pension gehen.

00:07:07: mit der Teilpension wurde nun ein dritter Weg geschaffen.

00:07:12: man reduziert seine Arbeitszeit und erhält gleichzeitig bereits einen Teil der zuständigen Pension.

00:07:20: So, bei der Planung im Jahr fünfundzwanzig hat das Sozialministerium zehntausend Pensionsanträge pro Jahr geplant.

00:07:31: Die Realität schaut anders aus.

00:07:34: Im ersten halbjahr zwanzig sechsundzwanziger wurden genau dreihundertdreizehn Anträge auf Teilpensionen eingebracht.

00:07:44: Also es geringt zwar ein geltender Übergang in den Hohe Stand, wird aber derzeit noch nicht

00:07:52: angenommen.".

00:07:53: Dann hoffen wir doch dass da noch mehr Anträge kommen.

00:07:58: und in dem Zusammenhang gleich wer kann denn eine Teilpension beantragen?

00:08:02: Die Teilpension ist der Grundsätzlich keine eigenständige neue Pensionsart, sondern eine besondere Form des Bezugs einer bereits zuständigen Alterspension.

00:08:14: Voraussetzung ist daher zunächst das Bereitsanspruch auf eine Altersposition oder eine vorzeitige Alters-Pension also beispielsweise die vorzeitig Alters pension Belanger Versicherungsdauer Korridor oder Schwerarbeitspension besteht.

00:08:31: Zusätzlich muss weiterhin ein pensionsversicherungspflichtiges Dienstweltenes bestehen, dessen Arbeitszeit reduziert wird.

00:08:40: Und wie stark muss die Arbeitszeit reduziert werden?

00:08:44: Also die gesetzliche Regelung sieht derzeit vor dass die Arbeitszeiten mindestens um von zwanzig Prozent und höchstens um von siebzig Prozent reduziert werden muss bzw kann.

00:08:56: außerdem Ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich?

00:09:01: Also, eine einseitige Reduktion der Arbeitszeit ist selbstverständlich nicht möglich.

00:09:07: Verständlich und wie hoch fällt da die Teilpension aus?

00:09:12: Die Höhe der Teilpention richtet sich grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitenreduktion.

00:09:19: also je stärker die Arbeitszeit reduziert wird desto höher ist auch der Anteil der ausbezahlten Pensionen.

00:09:27: Das Gesetz sieht dafür klar definierte Stufen vor.

00:09:32: Dadurch soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbseinkommen und Pensionsleistung geschaffen werden?

00:09:40: Wichtige Frage an der Stelle, hat die weitere Beschäftigung denn dann Auswirkungen auf die spätere Vollpension?

00:09:47: Ja selbstverständlich!

00:09:48: Denn während der Teilpension werden weiterhin Versicherungszeiten erworben und Beiträge geleistet.

00:09:55: Bei einem späteren endgültigen Überträgt in die Vollpension erfolgt daher natürlich eine neuerliche Berechnung.

00:10:03: Nämlich, die während der Teilpension zusätzlich erworbenen Versicherungszeiten können sich also grundsätzlich positiv auf die spätere Gesamtpension auswirken.

00:10:13: Sehr gut!

00:10:14: Also welchen praktischen Rat gibst du dann hier unseren Zuhörerinnen und Zuhören?

00:10:19: Die Teilpension ist ja insbesondere für Menschen interessant, deren Beruf grundsätzlich gerne ausüben aber ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren möchten.

00:10:31: Für eine Entscheidung sollte jedoch genau berechnet werden nämlich wie sich die Arbeitszeitreduktion auf das Netto-Enkommen auswirkt welche steuerlichen Folgen sicher geben und welche Auswirkungen die gewählte Variante langfristig auf die spätere Gesamtpension hat.

00:10:50: Und gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine individuelle Beratung ist.

00:10:56: Da hast du recht!

00:10:58: Zum Abschluss hier möchten wir noch eine Pensionsleistung besprechen, die in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist – das Sonderruhegeld.

00:11:07: Was versteht man denn darunter?

00:11:09: Der sondere, hohe Geld ist eine besondere Leistung für einen vergleichsweise kleinen Personenkreis.

00:11:16: Es wurde geschaffen um Personen zu schützen die über viele Jahre hinweg Nachtschwerarbeit geleistet haben und dadurch außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt waren.

00:11:29: Die gesetzliche Grundlage bildet das sogenannte Nacht-Schwerarbeitsgesetz.

00:11:35: Es handelt sich daher nicht um eine allgemeine Form der Alterspension, sondern um eine spezielle Regelung für besonders belastete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

00:11:47: In der täglichen Beratung spielt das Sonderruhigeld zwar nur seltene Rolle – für die Betroffenen kann es jedoch von großer Bedeutung

00:11:56: sein.".

00:11:57: Das glaube ich!

00:11:58: Und was versteht man dann genau unter Nachtschwerarbeit?

00:12:02: Also nicht jede Nachtarbeit ist automatisch Nachtschwerarbeit.

00:12:06: Damit ein Anspruch auf Sonderruhigeld entstehen kann, müssen die Voraussetzungen des Nacht-Schwerbeitsgesetzes erfüllt sein.

00:12:15: Vereinfacht gesagt hat er sich um Detikaten, die regelmäßig während der Nacht ausgibt werden und gleichzeitig aufgrund ihrer besonderen körperlichen oder gesundheitlichen Belastung als Nachtschwert anerkannt

00:12:28: sind.".

00:12:29: Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

00:12:35: Maßgeblich sind nicht die Berufsbezeichnung oder das persönliche Empfinden sondern die im Gesetz festgelegten Kriterien.

00:12:44: Okay und welche Voraussetzungen müssen dann hierfür das Sonderruhegeld erfüllt sein?

00:12:50: Also erstens Vollendung des siebenundfünfzigsten Lebensjahres bei Männern beziehungsweise des Zwei- und Fünfzigsten Lebensjahres bei Frauen.

00:13:00: Zweitens Leistung von Nachtschwerarbeit entweder auf fünfzehn Jahre in den letzten dreißig Jahren oder zwanzig Jahre während des gesamten Lebens, und drittens darf ich keine Pension zur Sicherungspflichtige Erwerbstätigkeit

00:13:17: haben.".

00:13:18: Okay!

00:13:18: Und wie wird festgestellt, ob tatsächlich Nachtschwehrarbeit vorlegt?

00:13:23: Also während des Erwerbslebens werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter den Bestimmungen des Nachtschwerbeitsgesetzes fehlen besondere Beiträge entrichtet.

00:13:35: Und dadurch können die entsprechenden Zeiten nachvollzogen werden.

00:13:40: Dennoch empfehle ich auch hier den eigenen Versicherungsverlauf rechtzeitig zu kontrollieren.

00:13:46: gerade bei jahrzehntelangen Beschäftigungsverhältnissen kann es sinnvoll sein frühzeitig zu überprüfen, ob sämtliche Nachtschwerbeitszeiten vollständiger fast wurden.

00:13:57: Gut!

00:13:58: Also auch hier dann noch zusammengefasst welche praktischen Empfehlungen gibt es zu den unseren Zuhörerinnen und Zuhören dafür?

00:14:06: Ja sollten viele Jahre unter besonders belasteten Nachtschwertbedingungen gearbeitet worden sein empfehle ich rechtzeitig Kontakt mit der Pensionsversicherungsanstalt aufzunehmen.

00:14:19: Der Versicherungsverlauf sollte überprüft werden und man sollte rechtzeitig abklären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

00:14:28: Da das Sonderruhegeld nur für einen kleinen Personenkreis vorgesehen ist, lohnt sich gerade hier in die individuelle Beratung.

00:14:36: Die wichtigste Erkenntnis lautet es gibt nicht die eine Pension sondern mehrere unterschiedliche Pensionsarten, jede mit eigenen gesetzlichen Voraussetzungen.

00:14:47: Entscheidend sind insbesondere

00:14:50: a.)

00:14:51: das maßgebliche Antriezhalter

00:14:53: b.)

00:14:53: die erforderlichen Versicherungs- oder Beitragszeiten

00:14:56: c.)

00:14:57: mögliche Abschläge oder Zuschlägen und

00:15:00: d.)

00:15:01: soweit die Frage ob und in welchem Umfang eine weitere Erwerbsstätigkeit zulässig oder sinnvoll ist Und wie überall ein wichtiger Punkt ist die rechtzeitige Planung.

00:15:12: In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass sich Menschen erst wenige Monate vor ihrem geplanten Pensionsantritt mit diesen Fragen beschäftigen – das ist häufig zu spät!

00:15:25: Ich empfehle daher, sich bereits fünf Jahre sogar bis zu zehn Jahre vor dem geplanten Pensionsanritt mit dem eigenen Pensionskontor auseinanderzusetzen.

00:15:35: Kontrolliere regelmäßig deinen Versicherungsverlauf und lasse fehlende Zeiten rechtzeitig berichtigen.

00:15:43: Eine gute Vorbereitung schafft Sicherheit und hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

00:15:49: Und gerade weil sich das Pensionsrecht laufend weiterentwickelt sollte man sich außerdem regelmäßig über gesetzliche Änderungen informieren oder fachkundig beraten lassen.

00:16:01: Sehr gut hier.

00:16:02: Und herzlichen Dank für die vielen Verständlichkeiten!

00:16:05: Praxisnahen, Erklärungen und natürlich auch Tipps.

00:16:09: Ich denke wir konnten unseren Zuhörerinnen und Zuhören einen guten Überblick schon mal über die wichtigsten Alterspensionen in Österreich geben.

00:16:18: das war aber noch nicht alles.

00:16:20: im Thema steckt noch viel mehr drin.

00:16:23: deswegen wollen wir uns in der nächsten Folge mit Pensionen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen beschäftigen und danach auch noch mit Pensionsleistungen im Todesfall.

00:16:34: also Bis dahin wünschen wir alles Gute und freuen uns auf das nächste Mal.

00:16:42: Bis dann!

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.